Hier finden Sie das von der Schweiz mit Kirgisistan abgeschlossene Doppelbesteuerungsabkommen sowie weitere staatenbezogene Veröffentlichungen.
I. Abkommen des Bundes
SR 0.672.947.41 / AS 2003 3268
Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Kirgisischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen mit Protokoll vom 26. Januar 2001
In Kraft getreten: 5. Juni 2002
II. Botschaft und Genehmigungsbeschluss
BBl 2001 4616
Botschaft über ein Doppelbesteuerungsabkommen mit der Kirgisischen Republik vom 5. Juni 2001
AS 2003 3267
Bundesbeschluss über ein Doppelbesteuerungsabkommen mit der Kirgisischen Republik vom 3. Dezember 2001
Austausch der Ratifikationsurkunden: 5. Juni 2002
III. Übersicht über die Auswirkungen des Abkommens
IV. Formulare
Antrag auf Rückerstattung der schweizerischen Verrechnungssteuer für Berechtigte mit Wohnsitz im Ausland
Kontakt
für Fragen zur Rückerstattung und ausl. Quellensteuer
Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV
Hauptabteilung DVS
Eigerstrasse 65
3003 Bern
für Fragen zur Anwendung des Doppelbesteuerungsabkommens
Staatssekretariat für internat. Finanzfragen SIF
Bilaterale Steuerfragen und Doppelbesteuerung
Bundesgasse 3
3003 Bern
Letzte Änderung 08.02.2024
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